Mit einem Legat dürfen Sie den Verein Igel-Hilfe mit einer Sach- oder Barspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird der Verein Igel-Hilfe nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf den Gesetzlichen festgehaltenen Mindestanteil des Nachlasses.
Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet der Verein Igel-Hilfe für das Wohl und Recht der Igel.
Mit diesen Formulierungen können Sie den Verein Igel-Hilfe begünstigen.
Gerne geben wir Ihnen folgende Beispiele:
Wir beraten Sie bei Ihrer Nachlassplanung
Gerne überprüfen wir Ihr Testament mit einer juristischen Fachperson auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit. Diese Überprüfung fällt für Sie kostenlos aus. Ein Testament muss zwingend von Anfang bis Ende eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben werden. Für die Rechtsgültigkeit muss ein Testament zwingend mit Datum und Unterschrift versehen werden. Für einen Erbvertrag braucht es gesetzlich eine notarielle Beurkundung. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihr Notariat.
Gerne helfen wir Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Dafür bitten wir Sie, mit uns per E-Mail oder Telefon in Kontakt zu treten.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie bereits entschieden haben, den Verein Igel-Hilfe zu berücksichtigen und unterstützen. Wir möchten uns bei Ihnen persönlich bedanken.
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