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Zu Gunsten:             Verein Igel-Hilfe

 
 

Legate für den Verein Igel-Hilfe

Bedeutet gutes über sein Leben hinaus zu tun

Drei Möglichkeiten, wie Sie den Verein Igel-Hilfe im Testament miteinbinden

Erbeinsetzung

Selbstverständlich stehen an erster Stelle Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Ihre Eltern haben per schweizer Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil Ihres Nachlasses. Frei verfügen dürfen Sie über das Vermögen, welches diesen Teil übersteigt. Dafür können Sie zum Beispiel den Verein Igel-Hilfe als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, dürfen Sie den Verein Igel-Hilfe selbstverständlich als Alleinerben einsetzen.

Legat

Mit einem Legat dürfen Sie den Verein Igel-Hilfe mit einer Sach- oder Barspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird der Verein Igel-Hilfe nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf den Gesetzlichen festgehaltenen Mindestanteil des Nachlasses.

Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet der Verein Igel-Hilfe für das Wohl und Recht der Igel.

Begünstigung durch Versicherungen

Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können daher den Verein Igel-Hilfe als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung. So kann diese Ihnen den Vertrag nach Ihrem Wunsch anpassen.

Gerne helfen wir Ihnen

Wir beraten Sie bei Ihrer Nachlassplanung

Gerne überprüfen wir Ihr Testament mit einer juristischen Fachperson auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit. Diese Überprüfung fällt für Sie kostenlos aus. Ein Testament muss zwingend von Anfang bis Ende eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben werden. Für die Rechtsgültigkeit muss ein Testament zwingend mit Datum und Unterschrift versehen werden. Für einen Erbvertrag braucht es gesetzlich eine notarielle Beurkundung. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihr Notariat.

Gerne helfen wir Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Dafür bitten wir Sie, mit uns per E-Mail oder Telefon in Kontakt zu treten

Bitte kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie bereits entschieden haben, den Verein Igel-Hilfe zu berücksichtigen und unterstützen. Wir möchten uns bei Ihnen persönlich bedanken.

Wichtige Formulierungen

Mit diesen Formulierungen können Sie den Verein Igel-Hilfe begünstigen.

Gerne geben wir Ihnen folgende Beispiele:

  • Den Verein Igel-Hilfe als Miterben einsetzen: «Nach Ausrichtung aller gesetzlichen Pflichtanteile soll der restliche Nachlass wie folgt verteilt werden: 50% an Herr Rolf Muster, 50% an den Verein Igel-Hilfe.»
  • Den Verein Igel-Hilfe als Alleinerben einsetzen: «Ich setze den Verein Igel-Hilfe als meinen Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.» «Mein gesamtes Vermögen vermache ich dem Verein Igel-Hilfe.»
  • Den Verein Igel-Hilfe mit einem Legat berücksichtigen: «Aus meinem Nachlass sind folgende Vorabvermächtnisse auszurichten: Verein Igel-Hilfe CHF 10‘000.» «Meine Liegenschaft an der Musterstrasse im Aargau vermache ich dem Verein Igel-Hilfe.»
  • Testament Aktualisierung: Um Konflikte mit früheren Testamenten zu verhindern, (Achtung, auch briefliche Versprechen fallen darunter), hat sich folgende Formulierung eingebürgert: «Meine bisherigen Verfügungen hebe ich auf.»

Zusammenfassung

  • Das Testament muss vom Erblasser persönlich von Anfang bis Ende (inkl. Ort und Datum) von Hand geschrieben werden.
  • Das Schriftstück muss mit «Testament» oder letztwillige Verfügung» bezeichnet werden und es muss den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Erblassers enthalten.
  • Das Testament ist mit Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) zu versehen.
  • Das Testament ist vom Erblasser zu unterzeichnen.
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